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Als eine Bedingung der Kriminalitätsentstehung kommt schliesslich auch das
Opferverhalten in Frage, das weder durch die Kriminalitätstheorien (§§ 5 - 8)
noch durch die Soziolations- oder ökologische Kriminalitätsforschung (§§ 10 -
16) abgedeckt wird. Opferabhängig sind zum Beispiel solche Delikte, die das
Opfer selbst provoziert hat oder deren Art und Weise der Durchführung durch das
Opferverhalten (mit-)bestimmt wurde.
2 Beispiele:
(1) Der Pantoffelheld, der nach jahrelang
ertragener Erniedrigung plötzlich (zurück-)schlägt.
(2) Die betrogene Ehefrau, die die ihren Mann umbringt.
(3) Das Opfer der Notzucht, das durch Schreien den Täter in Panik versetzt und
diesen dadurch zum Töten veranlasst.
§ 17 Die Lehre vom Opferverhalten (Viktimologie)
Übersicht
I. Begriff und Aufgaben der
Viktimologie
1. Opferdefinitionen
2. Geschichte der Viktimologie
3. Aufgaben der Viktimologie
II. Opferdispositionen
(Opfertypologien)
1. Die phänomenologische
Typenbildung
2. Die schuldorientierte Typologie von Mendelsohn
3. Die Bedeutung der Opfertypologien
4. Das Opfer in der Gaunersprache
III. Zur Viktimologie der
Einzeldelikte
1. Tötungsverbrechen
2. Kindesmisshandlung
3. Unzucht mit Minderjährigen (Kindern)
4. Vergewaltigung
5. Betrugsdelikte
IV. Opferorientierte Neutralisierungstechniken zur Täterrechtfertigung
1 Während im 18. Jahrhundert das kriminelle Verhalten (die Straftat) im Mittelpunkt des (aufkeimenden) kriminologischen Interesses stand und Ende des 19. Jahrhunderts daneben die Täterpersönlichkeit in den Vordergrund rückte, hat sich die Lehre vom Opferverhalten (Viktimologie) erst in den letzten vier Jahrzehnten unseres Jahrhunderts (als besonderer Zweig der Kriminologie) etabliert. Amelunxen (1970, 18) spricht deshalb vom "Dreiklang von Tat, Täter und Opfer", der mit diesem Stadium erreicht worden sei.
2 Inzwischen wird eine "stürmische, ja mitunter explosionsartige Zunahme opferbezogener Forschung" registriert (Kaiser 1980, 191), die allerdings auch auf skeptische Zurückhaltung stösst. So hat z. B. Sack (1978, 299) von der "etwas überschätzten Entwicklung der sogenannten Viktimologie" gesprochen, die Sack auch nur als "Nachkriegsblüte der Kriminologie" einordnen will.
I. Begriff und Aufgaben der Viktimologie
1. Opferdefinitionen
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Der Begriff der "Viktimologie" wird von dem lat. Wort "victina" (das Opfer)
hergeleitet. Der Begriff des Opfers wird im Schrifttum allerdings
unterschiedlich definiert:
-
nach
Paasch
(1965, 4f) ist Opfer "diejenige
natürliche oder juristische Person, die in einem von der Rechtsordnung
geschützten Rechtsgut verletzt wird",
- nach
Zipf
(1970, 3) sind "alle durch eine
Straftat Betroffenen Opfer, unabhängig davon, ob sie Träger des verletzten
Rechtsguts oder als strafantragsberechtigt oder als verletzt im Sinne des
Prozessrechts gelten können",
- nach
Schneider
(1975, 11) ist "Opfer eine Person,
Organisation, die moralische oder die Rechtsordnung, die durch eine Straftat
gefährdet, geschädigt oder zerstört wird".
4 Kaiser
(1980, 181) hält hingegen die Herausbildung eines (besonderen) Opferbegriffes
für "wissenschaftlich wenig fruchtbar", und zwar mit der Begründung, dass z. B.
Wirtschafts- und Betriebskriminalität sowie Ladendiebstahl durch eine "sich
verflüchtigende Opfereigenschaft gekennzeichnet" seien und deshalb durch eine
Definition kaum erfasst werden könnten. Dem hält zutreffend Schneider
(1982, 12) entgegen, dass die Viktimologie "ohne einen irgendwie definierten
Opferbegriff nicht zu arbeiten vermag". Hinzufügen darf man, dass eine
Begriffsbestimmung auch aus didaktischen Gründen nützlich sein dürfte.
2. Geschichte der Viktimologie
5 Die
Rolle des Opfers ist schon von Feuerbach (1828) in seiner "aktenmässigen
Darstellung merkwürdiger Verbrechen" berücksichtigt worden (Rdn. 26 zu § 4). Mit
der Relevanz des Opferverhaltens haben sich aber auch z. B. Lombroso (Rdn.
13 ff zu § 4), Garofalo (Rdn. 1 zu § 4) und Ferri (Rdn. 37 f
zu § 4) befasst sowie die Teilnehmer zweier früher internationaler Kongresse:
1835 in Paris und 1900 in Brüssel (vgl. Nagel in Kirchhoff/Sessar
1979, 62). Eine viktimologische Forschung hat sich jedoch erst nach dem Zweiten
Weltkrieg entwickelt.
6 Wer die Viktomologie "erfunden" hat, ist allerdings streitig. Nach
Nagel (aaO) war es der Jerusalemer Rechtsanwalt Benjamin
Mendelsohn,
der bis 1951 in Rumänien lebte und
dort (in Bukarest) am 29. März 1947 den Ausdruck "Viktimologie" in einem Vortrag
von der Rumänischen Gesellschaft für Psychiatrie benutzt (bzw. geprägt) haben
soll. Etwa zur gleichen Zeit soll Fredric
Wertham
eine Opferwissenschaft gefordert
haben (Schneider 1982, 10). Erstmalig hat
nach Schneider (1975, 21)
jedoch Hans
von Hentig
den Begriff der "Viktimologie"
benutzt, und zwar bereits am 4. September 1934 in der Kölner Zeitung. Sicher ist
jedenfalls, dass von Hentig 1948 ein grundlegendes Werk über "The
criminal and his victim" (in
den USA) veröffentlicht hat. Sicher ist ferner, dass sich die Viktimologie
inzwischen (wenn auch von manchen kritisch betrachtet) "in der ganzen Welt als
wissenschaftlicher Renner" herausstellen konnte (Nagel aaO).
7 Diese Entwicklung wird dokumentiert durch eine Flut einschlägiger
Schriften, die seither vorgelegt wurden, sowie durch ein
"Internationales Symposium über Viktimologie",
das bisher bereits fünfmal
stattfand: das erste 1973 in Israel (Jerusalem), das zweite 1976 in den USA
(Boston), das dritte 1979 in Deutschland (Münster), das vierte 1982 in Japan (Tokyo)
und das fünfte 1985 in Jugoslawien (Zagreb). Ende der siebziger Jahre wurde eine
"World Society of
Victimology"
(WSV) ins Leben gerufen.
8 Erste
Gesetze zur Entschädigung von Verbrechensopfern
haben nach Neuseeland (1963)
England, Einzelstaaten der
USA sowie verschiedene
Provinzen Kanadas und Australiens erlassen. In Österreich folgte 1972 ein
Bundesgesetz über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen. Für
die Bundesrepublik (mit West-Berlin) trat am 12. Mai 1976 das "Gesetz über die
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten" (OEG) in Kraft (vgl. dazu Rdn. 37 zu §
18) und am 1. April 1987 das "Erste Gesetz zur Verbesserung der Stellung des
Verletzten im Strafverfahren" (zu diesem Opferschutzgesetz vgl. Rdn. 38
zu § 18).
9 Am 1. Juni 1977 nahm in der Bundesrepublik der
"Weisse Ring"
seine Arbeit auf, ein
gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur
Verhütung von Straftatene. V." (Vorsitzender ist seit der Gründung der
Fernseh-Journalist Eduard Zimmermann). Als Alternative zum "Weissen
Ring" wurde am 10. März 1984 der Verein
"Opferhilfe - Hilfe für Opfer von Straftaten e.
V."
gegründet. Im Vordergrund der Arbeit beider Vereine steht die Hilfe für Opfer
von Gewalt- und Sexualstraftaten. Demgegenüber "schliesst die von der
Haftpflichtversicherungswirtschaft getragene, Verkehrsopferhilfe e. V." Lücken
im Kraftfahrzeugsversicherungs- und -haftpflichtrecht" (Rössner/Wulf:
Opferbezogene Strafrechtspflege, 1984, 21).
"JAHR DES KRIMINALITÄTSOPFERS" GEFORDERT"
WEISSER RING und Schwesterorganisationen aus Österreich, der Schweiz und Luxemburg ergreifen Initiative (aus: Weisser Ring, Nov. 1984,
3. Aufgaben der Viktimologie
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Die Aufgaben, die sich Viktimologen gestellt haben, sind vielfältig.
Insbesondere sollen im Rahmen viktimologischer Forschung untersucht werden:
- erstens: die verschiedenen
Opferdispositionen:
dazu Rdn. 11 ff;
- zweitens: die
Rolle des Opfers bei der Verbrechensentstehung
(vor allem die Beziehung zwischen Täter und Opfer
bei verschiedenen Einzeldelikten): dazu Rdn. 17 ff;
- drittens: die
Neutralisierungstechniken,
die Täter opferbezogen zur eigenen Rechtfertigung
ihrer Straftat (vor sich selbst) verwenden: dazu Rdn. 26 ff;
- viertens: das
Anzeigeverhalten des Opfers:
dazu Rdn. 4 ff zu § 18;
- fünftens: die
Beziehungen zwischen Opferfurcht und Opferwerden:
dazu Rdn. 13 ff zu § 18;
- sechstens: die
Berücksichtigung des Opferverhaltens bei der
Strafzumessung im Rahmen der
Urteilsfindung;
- siebtens: die
Möglichkeiten der Verminderung des Viktimisierungsrisikos;
- achtens: die
Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung;
- neuntens:
Opferhilfs- und Behandlungsprogramme;
II. Opferdispositionen (Opfertypologien)
Einige Viktomologen haben verschiedene Opfertypologien entwickelt, die auf der Erfahrung der unterschiedlichen Opferdispositionen aufbauen. Diese hat z. B. Nagel (in Kirchhoff/Sessar 1979, 67) wie folgt beschrieben: "Es scheint offenkundig zu sein, dass, wie die schwächsten Tiere am leichtesten von ihresgleichen angegriffen werden, auch schwache Individuen am leichtesten zu Opfern von Angriffen werden. So sind Kinder und ältere Menschen physisch schwach wegen ihres Alters, oder es gibt Leute, die wegen ihres Geschlechts schwächer sind oder zumindest scheinen, und wieder andere sind wegen ihrer begrenzten intellektuellen Fähigkeiten anfälliger, Opfer zu werden."
1. Die phänomenologische Typenbildung von v. Hentig
Die wohl
bekannteste (und älteste) Opfertypologie stammt von Hans von Hentig,
der nach mehr phänomenologischen Gesichtspunkten zwischen folgenden Opfergruppen
differenziert hat (vgl. v. Hentig 1962, 439 ff und Beispiele bei
Amelunxen 1970, 38):
- Opfer aufgrund besonderer
räumlich-zeitlicher Situationen:
Heiratsschwindel blüht z. B. in mondänen Kurorten; die
Wochenenden sind opferträchtiger als die Werktage;
- Opfer aufgrund
familärer Stellung:
Kindestötung, Kindesmisshandlung, Inzest, Eltern- und
Gattenmord;
- Opfer aufgrund
beruflicher Stellung:
Mehr als andere sind z. B. opferanfällig:
Geldbriefträger, Taxifahrer oder Prostituierte;
- Opfer aufgrund
Gewinn- und Lebensgier:
Erstere lassen sich z. B. von einem Betrüger leicht
überreden, Geld zu geben, um ungewohnte Gewinne einstreichen zu können; zu den
letzteren gehört etwa der alternde Mann mit sexueller Torschusspanik, der sich
von jungen Mädchen ausnehmen lässt; neuerdings aber auch: (unerfahrene) Bürger
in den Neuen Bundesländern, die vom schnellen Geld träumen und reihenweise z. B.
auf (Anlage-)Betrüger hereinfallen (dazu z. B. SPIEGEL vom 18. März 1991, S. 133
ff);
- Opfer aufgrund
eigenen aggressiven Verhaltens:
der Haustyrann, das "männliche Ekel", der
"Weibsteufel", die in ihrer Familie Widerstände auslösen;
- Opfer aufgrund
rassistischer, völkischer oder religiöser
Minderheitensituation (vgl. die
Sündenbockhypothese Rdn. 41 zu § 6): gefährdet sind (bzw. waren) z. B. Zigeuner,
Juden, Farbige, Ketzer und Hexen;