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Zur ersten Anklageschrift
Die erste
Verhandlung fand am
2.2.2001,
um 10 Uhr, im Landesgericht Wien
statt.
Diesen Weg zu gehen war sehr schlimm für mich. An meiner Seite, meine Mutter und
eine Juristin vom Frauennotruf.
Die auch Antrag stellte, den Täter während meiner Aussage aus dem Gerichtssaal
zu führen. Somit war ich wenigstens dem nicht ausgesetzt ihm gegenüber zu
stehen. Ich denke, dass hätte ich auch nicht durch gestanden.
Die Verhandlung an sich war nicht so schlimm, der Richter war sehr nett und
einfühlsam, er stellte mir nur die nötigsten Fragen, bei denen er auch nicht
verlangte das ich ins Detail gehe. Sein Anwalt stellte mir nur eine Frage und
der Staatsanwalt auch nicht viel mehr.
Zu einem Urteil kam es bei dieser Verhandlung nicht. Denn der Täter stellte Antrag darauf eine Zeugin vorzuladen und ein psychiatrisches Gutachten über ihn zu erstellen (diesen Antrag zog er jedoch zurück).
Bei dieser Verhandlung musste
ich nicht anwesend sein. Eine Juristin vom Frauennotruf war vertreten.
Die von ihm genannte Zeugin machte ihre Aussage. Das war die, die mich vor ihm
versteckte und mir half, denn ihr gestand er als erste und einzige damals was er
mir angetan hat. Er versuchte vor der Verhandlung noch sie zu beeinflussen und
appellierte immer wieder an ihre langjährige Freundschaft. Sie liess sich nicht
beirren, sagte die volle Wahrheit.
Das Urteil: 4 Jahre
Er nahm es nicht an und ging in
Berufung. Ebenso der Staatsanwalt, dem das Urteil zu niedrig war.
Der Täter stellte Antrag auf Freispruch oder zumindest auf Herabsetzung des
Urteils.
Angeklagt war er eigentlich auf 8 1/2 Jahre
Zeitungsausschnitt vom Samstag dem 17.3.2001
4 Jahre Gefängnis für Vergewaltiger
Während seiner Haft lernte Karl ... (37) Doris als Brieffreundin kennen. Als der 20-mal Vorbestrafte wieder in Freiheit war, erkannte die Frau, wie brutal der Mann wirklich ist. Sie wollte die Trennung. Da vergewaltigte Karl ... sein Opfer zweimal und verletzte es schwer. Urteil: vier Jahre Haft.
Auch bei dieser musste ich nicht persönlich anwesend sein und erfuhr das nunmehr endgültige Urteil telefonisch von meiner Juristin vom Frauennotruf.
Endgültiges Urteil: 6 Jahre
Sie fand am
7.5.2002,
um 10:30 Uhr, im
Landesgericht Wien statt.
Es war diesmal unvermeidlich "ihm" im Wartesaal des Gerichtes aus dem Wege zu
gehen.
Die vorhergehende Verhandlung war noch nicht abgeschlossen und dadurch
verzögerte sich der Beginn unserer Verhandlung um ca. 15 Minuten. Minuten, die
mir persönlich wie Stunden vorkamen.
Er stand nur ein paar Meter von mir entfernt.
Er wurde dann als erstes aufgerufen und ging in Begleitung des Beamten in den
Verhandlungssaal.
Danach musste ich hinein und ich war froh, dass mich wieder eine Juristin vom
Frauennotruf und auch meine Mutter dahin begleitet hatten.
Ich wurde nur gefragt, ob denn meine Aussage vom 21.2.2002 bei der Richterin,
bei der ich schon zur Zeugenaussage geladen war, der Wahrheit entspreche und ob
ich dem noch was hinzufügen möchte.
Dann wurde der Richterin der Brief im Original übergeben und da brach ich unter
Tränen zusammen.
Er musste dann nochmals in den Gerichtssaal zur Urteilsverkündung.
Das Urteil: Schuldig, 12 Monate
Tja, für uns Opfer wird das Urteil für die Täter sowieso immer unverständlich und viel zu wenig bleiben.....