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Bundespolizeidirektion Wien Wien, am 22.9.2000
Betreff: St. Karl
(Freigänger der Justizanstalt Simmering) Haft seit
22.9.2000, 23.40 Uhr
1) Verdacht der
Vergewaltigung
2) Verdacht der schweren Nötigung
3) Verdacht der Sachbeschädigung
Personendurchsuchung, gem.
§ 139/2 StPO
Anlegen der Handfesseln, gem. § 26/2 AHO
Vorläufige Festnahme, gem. § 175/1/1 i.V.m. § 177 StPO
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Tatzeit: 1) vor ca. 4
Wochen
2) 22.9.2000, 21.00 Uhr
3) 22.9.2000, 22.00 Uhr
Tatort: 1) Wien 11.,
(meine Wohnung)
2) Wien 11., (im Lokal)
3) Wien 11., (vor einer Wohnung im Hause meiner Eltern)
(Anmerkung von mir: Namen und Anschriften gebe ich nicht bekannt)
Angezeigter: St. Karl,
Häftling, geb. am .....
Derzeit in Haft, Justizanstalt Wien Simmering
Legimitation: Gefangenen
Ausweis Nr.:..... (JA Simmering ausgestellt)
Eltern: (keine Angabe von mir)
Meldeauskunft: Laut Melderegister keine aufrechte Meldung
EKIS: Siehe Beilage
Aufforderer und
Geschädigte: Bezüglich 1 und 2:
...... Doris, 1.1.1968 Wien geb., gesch., österr. Staatsbürger
Wien 11., wohnhaft......
Geschädigter: Bezüglich 3:
Ein Mieter im Hause meiner Eltern (Name und Anschrift gebe ich nicht bekannt)
Besch. Gut: 1 Blumentopf
Schadenssumme: ATS ca. 300.--
Beweismittel: Eigene
dienstliche Wahrnehmung
und die des BzI (Name)
BzI = Bezirksinspektor
Zeuge: Bezüglich 2:
Meine Mutter (keine Namen und Anschrift)
Sachverhalt:
Am 22.9.2000 um 22.05 Uhr, wurde ich während meines Streifendienstes mit dem StKW K/3 von der Funkstelle ID nach Wien 11., (Anschrift) bezüglich eines Randalierers vor der Wohnungstüre beordert.
Am EO eingetroffen war der
Randalierer nicht mehr anwesend.
Die Aufforderin ...... Doris gab folgendes sinngemäss an:
"Mein Ex-Freund St. Karl, meine Mutter und ich waren heute im Gasthaus (Name des
Lokals). wir wollten ein Gespräch bezüglich unserer Beziehung, welche bereits
beendet wurde, führen. Dabei kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Mein
Ex-Freund ist derzeit in Haft in der JA-Simmering und derzeit Freigänger. Er
sagte mehrmals zu mir, wenn ich nicht zu ihm zurück kehre und ihn heute nicht bei mir schlafen lasse, dann
bringt er mich um. diese Bedrohung kann auch meine Mutter bezeugen. Meine Mutter
fragte ihn darauf hin: wann und wo. Zur Antwort gab er: heute in einer Stunde
bei ihr. Dabei meinte er die Wohnung meiner Mutter. Die Morddrohung war um ca.
21.00 Uhr in dem Gasthaus. Mein Ex-Freund ist zur Zeit alkoholisiert. Er trat
vor ihrem Kommen stark gegen die Wohnungstüre meiner Mutter und versuchte durch
das Gangfenster in die Wohnung einzudringen. Anschliessend flüchtete er.
Vermutlich hat er sie bereits bemerkt."
Bei einer Nachschau nach
dem Täter im Stiegenhaus stand vor der Tür (Nummer und Name).
Dieser gab folgendes sinngemäss an:
"Vor ca. 5 Minuten war ein Mann vor meiner Wohnungstüre. Ich hatte zuvor starken
Lärm einen Stock höher wahr genommen. darum bin ich aus meiner Wohnung gegangen.
Nachdem sie gekommen sind, wollte der Mann fluchtartig die Wohnanlage verlassen.
Er hatte, als er den Gang hervor rannte mit seiner Hand meinen, vor der Türe
stehenden Blumentopf, vom Blumenständer herunter geschmissen, welcher beim
Aufprall in Scherben zerbrach."
Bei einer Streifung nach dem Täter, an welcher auch der StKW K/1 mitstreifte, wurde mir von Aufforderin mitgeteilt, dass sie vor ca. 4 Wochen in ihrer Wohnung in Wien 11., (Anschrift meiner Wohnung) von St. Karl vergewaltigt wurde.
Mit der Strafjustizanstalt
- Simmering wurde sofort Kontakt bezüglich des Freiganges von St. Karl
aufgenommen.
Laut JA, BzI (Name) hat St. Karl von 22.9.2000, 16.00 Uhr bis 24.9.2000, 16.00
Uhr Freigang.
JA - Justizanstalt
Nach ca. 30 Minuten wurde
die Streifung negativ abgebrochen.
(Name) Doris wurde zum Zweck der niederschriftlichen Einvernahme durch den KrB
(Vergewaltigung und schwere Nötigung) auf das hiesige Koat verbracht.
(Name) Doris wurde am Koat von einer weiblichen Kriminalbeamtin
niederschriftlich einvernommen.
(Anmerkung von mir: Die weibliche
Kriminalbeamtin, die sich auch Psychologin nennen darf, war für mich eine
schlimme Erfahrung.)
Koat = Kommissariat
Um 23.30 Uhr wurde ich nochmals von der Funkstelle ID an die Einsatzadresse bezüglich des zurückgekehrten Mannes, welcher an die Wohnungstüre tritt beordert.
Weitere zufahrende Kräfte C/1 (Namen), sowie Tasso 5. Der StKW C/1 nahm Aufstellung... (Anschrift) Ecke (Anschrift), Tasso 5 ... (Anschrift) Ecke (Anschrift).
St. Karl wurde vor unserem
Eintreffen von C/1 in Wien 11., (Anschrift) Ecke (Anschrift) angehalten.
Laut Angaben der Besatzung des StKW C/1 wollte St. Karl Richtung (Anschrift)
flüchten, sah den eintreffenden Stkw Tasso 5, drehte um und ging Richtung
(Anschrift).
Bei St. Karl wurde eine
Personendurchsuchung unter Bedachtnahme auf die Eigensicherung, gem. § 139/2
StPO durchgeführt.
Bei St. Karl konnte in der re. hi. Hosentasche ein Metallstanleymesser
vorgefunden werden.
Dieses liegt den Effekten vor.
Da St. Karl unmittelbar nach Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung, die
mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (schwere Nötigung),
glaubwürdig der Täterschaft beschuldigt wurde, wurde er gem. § 175/1/1 i.V.m. §
177 StPO um 23.40 Uhr, vorläufig festgenommen.
St. Karl wurden die
Handfesseln gem. § 26/2 AHO angelegt.
St. Karl wurde mit dem StKW K/3 ins hiesige Koat überstellt.
Am Koat wurden die Handfesseln abgenommen. Hiebei konnten leichte Rötungen an
beiden Handgelenken festgestellt werden.
Rechtfertigung des St.
Karl:
"Ich weiss nicht warum ihr mich mitgenommen habt. Ich habe nichts gemacht."
St. Karl wurde über die Gründe und Rechte seiner Festnahme gem. § 178 StPO belehrt.
Mit dem ZJ, Mag. (Name), wurde Rücksprache gehalten. Dieser verfügte um 23.50 Uhr die Abgabe in den Arrest.
Nach nochmaliger Rücksprache mit der JA - Simmering wurde mir mitgeteilt, dass der Freigang des St. Karl mittels Fax an den KWK unverzüglich widerrufen wird.
Um 00.50 Uhr wurde St.
Karl vom AA, Dr. (Name) untersucht.
Weiters wurde eine Harnprobe abgenomen.
AA = Anstaltsarzt
Beilage: 1 Pers. Blatt
EKIS-Auszüge
Ges.:
(Name) BzI (Name) RvI
BzI = Bezirksinspektor, RvI = Revierinspektor
(Original zitiert)